Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag – keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 GG) erkennbar