Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Dänemark, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im dänischen Asylsystem, Antragsablehnung in Dänemark unschädlich, keine Abschiebungshindernisse, mögliche Erkrankungen in Dänemark behandelbar, keine andere Beurteilung durch Covid-19-Pandemie