Nigeria, in Deutschland geborenes Kind (männlich), Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), Gefahr der Genitalverstümmelung (Zirkumzision) nicht hinreichend glaubhaft gemacht, subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint)
Ukraine, Folgeantrag, Eilverfahren, kein Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfügung, einstweilige Aussetzung der Abschiebung, keine Umdeutung des Folgeantrags in isolierten Wiederaufnahmeantrag, Folgeverfahren nicht abschließend entschieden, Abschiebungshindernis gem. § 71 Abs. 5 AsylG, Anordnungsgrund gegeben