Klagefrist bei behördlicher Aussetzung des Vollzugs der Abschiebungsandrohung, Rücküberstellung eines in Italien anerkannten Flüchtlings, Aufnahme- und Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien, Keine vulnerable Person allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, Vereinbarkeit des EATRR mit dem „europäischen Asylsystem“, Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge nach EATRR ist allenfalls inländisches Vollstreckungshindernis, das im Verfahren einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht zu prüfen ist
Zulässige, aber unbegründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, hilfsweise gestellter, zulässiger, aber unbegründeter Verpflichtungsantrag auf Feststellung des Vorliegens nationaler Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland, Lage in Griechenland für anerkannt Schutzberechtigten (lediger, junger und gesunder 23-jähriger Mann) mit Berufserfahrung, der bisher nur im Familienverband gelebt hat – keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bei Rückkehr nach Griechenland
Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Lage in Griechenland für anerkannt Schutzberechtigten (lediger, körperlich eingeschränkter, schwerbehinderter Mann) – Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bei Rückkehr nach Griechenland (bejaht), kein Aufrechterhalten der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. § 71 AsylG und keine Umdeutung in eine solche möglich
vorherige Schutzzuerkennung in Italien, keine Sicherung des Existenzminimums durch Kläger bei Abstellen auf gesamte Kernfamilie bei anzustellender Rückkehrprognose
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden arbeitsfähigen Mann
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden, arbeitsfähigen Mann