Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan – Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen einem in Abschiebungshaft befindlichen Ausreisepflichtigen und dessen Anwalt bedarf näherer Prüfung