Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist, Antragsbefugnis eines Elternteils allein bei gemeinsamem Sorgerecht, berechtigtes Interesse, Rehabilitationsinteresse, dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, Erforderlichkeit der Inobhutnahme, kein milderes Mittel
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft