Nr. 37.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, Klage auf Rücknahme eines Bescheids, mit dem die Verpflichtung zur Verbreitung eines Spartenprogramms aufgehoben wurde
Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)
Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)