Anordnung des Ermittlungsrichters des BGH nach dem Untersuchungsausschussgesetz: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung nach Beschwerdeeinlegung
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wenn begehrte Duldungsbescheinigung auch durch Vorsprache bei der zuständigen Behörde erreicht werden kann