Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens – Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen – “Monatsmitte” hinreichend bestimmt
Ablehnung eines isolierten eA-Antrags. gerichtete auf die vorläufige Zulassung der Verbreitung eines Hörfunkprogramms – Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen unzureichender Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Entscheidung