Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Geltendmachung eines anderen Wiedereinsetzungsgrundes innerhalb der gewährten Stellungnahmefrist aufgrund eines gerichtlichen Hinweises
unbegründete Versagungsgegenklage gegen ablehnenden Wohngeldbescheid, fehlende Darlegung unverschuldeter Säumnis einer Übermittlung eines Weiterbewilligungsantrags 2 Monate nach Ablauf des vorgängigen Bewilligungszeitraums, Krankheit als Säumnisgrund