Listenhund mit Negativzeugnis, angeordnete Leinenpflicht, Beißvorfall mit rechtskräftigem Strafbefehl hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung, Zuverlässigkeitsbedenken gegenüber Hundehalter, Hund mehrfach streunend im Stadtbereich angetroffen, Zwangsgeldandrohungen bzgl.:, Unbefristete Haltungsuntersagung von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm (sog. große Hunde) und Hunde, die in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind (sog. Kampfhunde), Abgabeverpflichtung hinsichtlich des gehaltenen Hundes an einen geeigneten Halter, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises der Abgabe an einen geeigneten Halter
einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten bei der Bundespolizei, Antrag teilweise unzulässig in zeitlicher Hinsicht, Anordnungsgrund gegeben aufgrund von Vorwirkungen auf die Statusamtsvergabe in Form erforderlicher erfolgreicher Erprobung, Auswahl in einem weiteren Auswahlverfahren erscheint nicht möglich aufgrund schlechterer dienstlicher Beurteilung
Listenhund mit Negativzeugnis, angeordnete Leinenpflicht, Beißvorfall mit rechtskräftigem Strafbefehl hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung, Zuverlässigkeitsbedenken gegenüber Hundehalter, Hund mehrfach streunend im Stadtbereich angetroffen, Zwangsgeldandrohungen bzgl.:, Unbefristete Haltungsuntersagung von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm (sog. große Hunde) und Hunde, die in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind (sog. Kampfhunde), Abgabeverpflichtung hinsichtlich des gehaltenen Hundes an einen geeigneten Halter, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises der Abgabe an einen geeigneten Halter
einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten bei der Bundespolizei, Antrag teilweise unzulässig in zeitlicher Hinsicht, Anordnungsgrund gegeben aufgrund von Vorwirkungen auf die Statusamtsvergabe in Form erforderlicher erfolgreicher Erprobung, Auswahl in einem weiteren Auswahlverfahren erscheint nicht möglich aufgrund schlechterer dienstlicher Beurteilung