baurechtliche Nachbarklage, unzulässige Klage des Eck-Nachbarn, keine Abstandsflächenverletzung bei mehreren Nebengebäuden (16 m-Privileg, Abstandsflächen, die in der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen kommen, auskragende Bauteile, 9 m-Grenze), 16 m-Privileg und Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsgrund können parallel in Anspruch genommen werden, daneben bleibt die Möglichkeit von Nebengebäuden in den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO, kein mit dem Bebauungsplan intendierter Nachbarschutz von Baugrenzen, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Gartenverschattung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer äußerungsrechtlichen Sache ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten – Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr bejaht – wiederholte Missachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze durch Pressesenat des OLG gibt Anlass zu Hinweis auf Bindungswirkung der Entscheidungen des BVerfG – Gegenstandswertfestsetzung
Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung, Nichtigkeit bzw. Bestimmtheit der Zwangsgeldandrohung, Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgeldes