Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Lebensmitteleigenschaft (hier: Zeolith), Untersagung des Inverkehrbringens, unsinnige und unbeachtliche Dosierungsempfehlung
Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des Scheidungsantrages und Heilung der Unwirksamkeit erst nach Stellung des Gegenantrages