Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Berechnung der Verfahrensgebühr, Abtrennung nach teilweiser Erledigung, Einstellung des abgetrennten Verfahrens
Dublin-Rückkehrer, Wiedereinreise nach Abschluss eines Dublin-Verfahrens und vollzogener Abschiebung nach Frankreich, Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens notwendig, in Wiederaufnahmeverfahren beschränkt sich die Prüfung des ersuchenden Mitgliedstaates im Grundsatz darauf, ob der ersuchte Mitgliedstaat (hier Frankreich) nach Art. 20 Abs. 5, Art. 18 Abs. 1 Buchst. b bis d Dublin III-VO dazu verpflichtet ist, den Antragsteller wiederaufzunehmen, keine systemischen Mängel des französischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen,, unzureichend substantiierter Vortrag zu den geltend gemachten Erkrankungen
PCR-Pooltestverfahren an Grundschulen, „Koppelung“ der Teilnahme am Pooltestverfahren an der Einwilligung zur Testdatenweitergabe zu Forschungszwecken, Fehlende Stütze in der 14. BayIfSMV für die Datenweitergabe zu Forschungszwecken, Vorwegnahme der Hauptsache, Keine schweren, schlechthin unzumutbaren Nachteile für Grundschüler bei vorübergehender Fortführung der fragwürdigen Vollzugspraxis
Zweites Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich nach zweiter Einreise des Asylbewerbers nach Deutschland und erfolglosem Asylverfahren in Frankreich, Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Keine Zuständigkeitsprüfung nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren, Asylantragstellung nach abgelaufenem Visum, (Wohl) keine Notwendigkeit der erneuten Unzulässigkeitsfeststellung, wenn diese durch ein ersten Wiederaufnahmeverfahren bereits feststeht, keine Rechtsverletzung bei einer dennoch getroffenen Unzulässigkeitsfeststellung, keine Unklarheit des Bundesamtsbescheids durch Nennung mehrerer Tatbestände nach § 29 Abs. 1 AsylG in den Bescheidsgründen