Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals bei einer Sozietät angestellten und im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts zur Mandantenaufklärung über die gebührenrechtlichen Folgen der Auftragserteilung an die Sozietät
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in einem Umgangsrechtsverfahren: Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage; Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten; Grundsatz der Waffengleichheit