Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – bei einem Wiedereinsetzungsantrag werden nach Fristablauf nachgeschobene neue Tatsachen, die sich nicht mehr im Rahmen des bisherigen Tatsachenvortrags halten, nicht mehr berücksichtigt
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Irrtümliche Telefaxübersendung einer nicht unterschriebenen Berufungsbegründung durch eine Kanzleimitarbeiterin; Hinweispflicht des Gerichts bei ergänzungsbedürftigem Vortrag
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltliche Fristenkontrolle bei Vorlage der Handakte im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozesshandlung
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bezüglich der verwendeten Nummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze