Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland (Festhaltung am Kammerbeschluss vom 02.07.1998, 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963) – kein Anlass zur Abweichung aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.07.2012 (C-522/10 – Reichel-Albert -) – zudem keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten
(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 – Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige)