Zur Beihilfefähigkeit des Präparats Modulen IBD, Beihilfefähigkeit einer enteralen Ernährungstherapie mit Modulen IBD nach § 22 Abs. 5 Satz 1 BBhV nur bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren (hier verneint), Mangels Arzneimitteleigenschaft i.S.d. § 2 AMG und Apothekenpflicht von Modulen IBD keine Beihilfefähigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV a.F., Vereinbarkeit des Beihilfeausschlusses für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Zur Beihilfefähigkeit des Präparats Modulen IBD, Beihilfefähigkeit einer enteralen Ernährungstherapie mit Modulen IBD nach § 22 Abs. 5 Satz 1 BBhV nur bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren (hier verneint), Mangels Arzneimitteleigenschaft i.S.d. § 2 AMG und Apothekenpflicht von Modulen IBD keine Beihilfefähigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV a.F., Vereinbarkeit des Beihilfeausschlusses für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Rückruf eines Produkts, Abgrenzung Nahrungsmittel, Arzneimittel, Funktionsarzneimittel, Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmittel, Austausch der Rechtsgrundlage
Rückruf eines Produkts, Abgrenzung Nahrungsmittel, Arzneimittel, Funktionsarzneimittel, Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmittel, Austausch der Rechtsgrundlage
Krankenversicherung – Arzneimittel Lektinol – Verkehrsfähigkeit lediglich aufgrund fiktiver Zulassung – kein Anspruch auf Verordnung zur Behandlung eines Leberzellkarzinoms – keine Kostenübernahme nach Grundsätzen des Off-Label-Use oder aufgrund grundrechtsorientierter Leistungsauslegung