Vielzahl von Medikamenten, die Leistungsfähigkeit einschränken könnten, Empfehlung des ärztlichen Gutachtens zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Nichteignungsvermutung aufgrund Nichtvorlage des Gutachtens
Bayerisches Beihilferecht, zu Rezepturarzneimitteln und Präsentationsarzneimitteln, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, sowie zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV im Einzelfall einer genetisch bedingten chronischen und schweren Multisystemerkrankung (CMI, Chronic Multisystem Illness) mit hochgradiger multipler Chemikaliensensitivität (MCS, ICD-10-GM-T 78.4), bei der der tägliche Bedarf an lebensnotwendigen Substanzen mit üblicher Nahrung nicht gefahrfrei gestillt werden kann;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 3 BayBhV.
Bayerisches Beihilferecht, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV.
Wettbewerbsverstoß im Internet: Auslegung des für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgeblichen Begriffs der “allgemein anerkannten fachlichen Standards”; Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verletzungshandlungen – Werbung für Fernbehandlung
Zur Beihilfefähigkeit der Nahrungsergänzungsmittel Cefasel 100 nutri Selen-Tabs und Cefasel 200 nutri Selen-Tabs, Arzneimitteleigenschaft im Sinne des § 2 AMG als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit nach § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV, Beihilfeausschluss des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV für Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, Vereinbarkeit des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Cytotect CP Biotest zur prophylaktischen Anwendung nach primärer CMV-Infektion einer Schwangeren zum Schutz des Ungeborenen.