Asylrecht, Herkunftsland Irak, Erfolgreiche Klage, Zwingender Widerruf wegen Straffälligkeit, Gesamtstrafe von einem Jahr wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, Einzelfreiheitsstrafen jeweils unter einem Jahr
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei einfacher Wehrdienstentziehung oder Desertation von der syrischen Armee und Flucht ins Ausland
Nigeria, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in Italien, keine Wiederaufgreifensgründe geltend gemacht, Abschiebungsverbote (verneint)
Asyl, Hauptsacheerledigung, (Teil-)Abhilfe durch Beklagte, Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlichen Herkunftsländern/unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen, Union