Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine mit einer 30-tägigen Ausreisefrist nach § 38 Abs. 1 AsylG verbundene Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1 Satz 4 AsylG und daraus resultierende Unstatthaftigkeit des Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO nur in Fällen der sog. faktischen Vollziehung (hier verneint), Nur ausnahmsweise vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen den etwaigen künftigen Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG (hier verneint)
Unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen eines sonstigen Falles iSd § 38 Abs. 1 S. 1 AsylG – Abschiebungsandrohung anstatt Abschiebungsanordnung in einem sog. “Dublin-Verfahren”
Flüchtlingsrecht (Russische, Föderation), Zeugen Jehovas, staatliche Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit, Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen