Asyl N., Angst vor Beschneidung der Tochter (unbegründet), Aufenthaltsortung durch Juju-Zauber, Fehlende Grundimmunisierung von in Deutschland geborenen Kindern, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid
Asyl Nigeria, Angst vor Beschneidung der Tochter (unbegründet), Interne Fluchtalternative, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid
Herkunftsland: Eritrea und Äthiopien, Behauptete Staatsangehörigkeit: eritreisch, volljährig, Folgeantrag, Eritrea, Tötung durch Terroristen, nicht glaubhaft gemacht, keine Verfolgung / drohender ernsthafter Schaden in Äthiopien, Internationaler Schutz von Familienangehörigen, kein Bestand ehelicher Lebensgemeinschaft im Verfolgerstaat, keine Kettenableitung, Gesundheitliche Beschwerden nicht qualifiziert nachgewiesen
Folgeantrag, Konkludente Teilklagerücknahme, Abschiebungsverbote, Zielstaat: Äthiopien;, Existenzminimum;, Addis Abeba;, männlich;, volljährig;, gesund und arbeitsfähig;, keine Unterhaltslasten;, wohl kein familiäres Netzwerk