Ausbildungsförderung nach dem fünften Fachsemester, Hochschulwechsel, Zählung der Fachsemester, Anspruch auf Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG zu einem späteren Zeitpunkt (verneint), Hochschulwechsel als schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (verneint)
Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen