(Schwerbehindertenrecht – Anspruch auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis – unbefristeter Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft – nicht absehbare Änderung der Gesundheitsverhältnisse – grundsätzliche Befristung des Ausweises – atypischer Fall nur bei unzumutbarem Mehraufwand für den Antragsteller – Anspruch aus § 6 Abs 2 S 2 SchwbAwV nur bei Ermessensreduzierung auf Null – unterschiedliche Verwaltungspraxis – kein subjektiver Anspruch aus Gleichbehandlungsgrundsätzen – sozialgerichtliches Verfahren – Klageart – allgemeine Leistungsklage – Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kein Verwaltungsakt)