Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in Konkurrentenstreit um richterliche Beförderungsstelle – hier Vorsitzendestelle am BSG – verstößt gegen Art 33 Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 GG – zur Dokumentationspflicht von Auswahlentscheidungen bei mehreren Beförderungsbewerbern