Ruhen von Beamtenversorgungsbezügen, Hinzutreten von Leistungen für Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung der Bayerischen Landesbank mit Anrechnungsregelung, Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Maßgeblichkeit des Anspruchs, nicht des Zahlbetrags für die Ruhensberechnung
Mehrfachantrag für Direktzahlungen 2019, Erwerb von Zahlungsansprüchen, Aktivierung von Zahlungsansprüchen, fehlende Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2015, Beantragung von Betriebsnummer und Zahlungsansprüchen im Jahr 2015 ausdrücklich im Namen eines Anderen, keine Zahlungsansprüche im eigenen Namen, bestandskräftige Ablehnungsbescheide und rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ab dem Jahr 2015, Ablehnung eines Sachbearbeiters bei Behörde
Keine Rückforderung von rückwirkend für die Zeit vor dem Tode des Leistungsberechtigten ausgezahlten Landespflegegeld in entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 3 bis 4a SGB VI