Normenkontrollantrag, Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern, Schutz der Natur, saisonale und tageszeitliche Beschränkungen des Befahrens mit Wasserfahrzeugen
Normenkontrollantrag, Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern, Schutz der Natur, saisonale und tageszeitliche Beschränkungen des Befahrens mit Wasserfahrzeugen
Beschwerde, Drittanfechtung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, keine Rechtsverletzung, Dritter durch planabweichende Ausführung eines wasserrechtlich gestatteten Vorhabens, fakultative Anhörung eines Drittbetroffenen
Schifffahrtsgenehmigung, Genehmigungspflicht des gewerblichen Boots- bzw. Kanuverleihs für die Ausübung des Gemeingebrauchs durch Dritte, Antrag eines Fischereiberechtigten auf vorläufigen Rechtsschutz, Berücksichtigung des Fischereirechts als subjektiv-öffentliches Recht im Rahmen der Ermessensausübung
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, wasserrechtliche Untersagungsanordnung, Stau- und Wasserkraftanlage im Flusslauf, Absenken eines oberirdischen Gewässers, Altrecht für einen Schwellbetrieb, Auslegung eines Verwaltungsakts, Verwirkung eines Altrechts
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, wasserrechtliche Untersagungsanordnung, Stau- und Wasserkraftanlage im Flusslauf, Absenken eines oberirdischen Gewässers, Altrecht für einen Schwellbetrieb (verneint), Auslegung eines Verwaltungsakts, Festsetzung eines Absenkziels, Inhaltsbestimmung, Auflagenvorbehalt
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), unzureichende Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils durch, Beweisangebote im Zulassungsantrag, gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen in einem Gewässer
Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von Tiefengrundwasser zum Zwecke der Frostschutzberegnung von Christbaumkulturen (abgelehnt), Anforderungen an die Prognose einer zu erwartenden schädlichen Gewässerveränderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG), Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts zu Lasten des Klägers durch die Genehmigungsbehörde, Ausübung des Bewirtschaftungsermessen (§ 12 Abs. 2 WHG), Anordnung der Beseitigung einer formell und materiell illegalen Brunnenanlage