Stationäre Einrichtung für ältere Menschen, Befreiung von den baulichen Mindestanforderungen, Mindestfläche eines Wohn-Schlaf-Raumes, Anteil an Einzelwohnplätzen, Anspruch auf Verlängerung der sog. Angleichungsfrist (verneint), Ordnungsgemäße Ermessensausübung
Abstandsflächenverstoß, 16-m-Privileg, Unterschreitung von 1 H vor mehr als zwei Außenwänden, Satzungsregel nach Art. 7 Abs. 1 BayBO 1982, Bebauungsplan Nr. 57al
baurechtliche Nachbarklage, unzulässige Klage des Eck-Nachbarn, keine Abstandsflächenverletzung bei mehreren Nebengebäuden (16 m-Privileg, Abstandsflächen, die in der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen kommen, auskragende Bauteile, 9 m-Grenze), 16 m-Privileg und Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsgrund können parallel in Anspruch genommen werden, daneben bleibt die Möglichkeit von Nebengebäuden in den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO, kein mit dem Bebauungsplan intendierter Nachbarschutz von Baugrenzen, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Gartenverschattung