Keine Verweisung des Geschädigten auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei geringerem Fahrbedarf aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie
Zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes i.S.d. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG bei möglicher Lizenzierung über zwischengeschaltete Agenturen („M.szug mit Sankt M. auf Pferd“)
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, Entscheidung des Vorsitzenden bzw. Berichterstatters, Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, Entscheidung des Vorsitzenden bzw. Berichterstatters, Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands