Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls, Berufsausbildungsbeihilfen, Keine Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, abgeschlossene Berufsausbildung, Verletztenrente
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule)