(Sozialgerichtliches Verfahren – “Widerspruch” als Rechtsmittel gegen einen Rechtsbescheid des SG – Auslegungsmöglichkeit: Berufung oder Nichtzulassungsbeschwerde – Unstatthaftigkeit der Berufung gem § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG – versperrte Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde – Befangenheitsgesuch der Rechtsmittelführerin)
Verkehrsrechtliche Anordnung, Ortstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone, Antrag auf Vornahme weiterer straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms (Einbahnstraßenregelung, Lkw-Durchfahrtsverbot, Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs), Unzumutbare Lärmbelastung (verneint), Tragfähigkeit einer hilfsweisen Ermessensentscheidung (bejaht), Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (offengelassen), Verpflichtung zur Aktualisierung der Gutachten während des Gerichtsverfahrens (verneint)