Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung)
Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei stationärer Aufnahme am Tag nach der zuletzt aufgrund einer anderen Krankheit bescheinigten Arbeitsunfähigkeit