Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz ärztlich bescheinigter Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr – Verfassungsrechtliche Bedenken wg fachgerichtlicher Annahme, die Gefahr würde sich nicht realisieren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels mit Blick auf die bereits vollzogene Räumung
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus
einstweiliger Rechtsschutz, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
Beschwerde gegen einstweilige Anordnung, Gute Laborpraxis (GLP), GLP-Erklärung, GLP-Bescheinigung, behördliches Überwachungsverfahren, Aufgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Unterrichtungspflichten nach dem ChemG, Unterrichtung des BfR über die Nicht-Einhaltung der Grundsätze der GLP (non-compliance-Meldung)