Abfallbeseitigungsrecht, Einzelfallanordnung des satzungsrechtlichen Anschlusszwangs, Satzungsregelungen mit höherrangigem Recht vereinbar, gerichtlich nicht überprüfbares, weitreichendes Organisationsermessen bei der Ausgestaltung der Satzung, Mindestbehältervolumen von 20 l je Bewohner je zwei Wochen, satzungsrechtliche Mindestvolumenregelung im Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung zulässig, Verletzung des Äquivalenzprinzips, verneint, Vermutung des Anfallens von Abfällen zur Beseitigung bei gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit nicht widerlegt, Begriff des Bewohners in der Abfallwirtschaftssatzung, intendiertes Ermessen