Widerruf des Flüchtlingsschutzes und der Feststellung von Abschiebungshindernissen bei sudanesischem Staatsangehörigen nach langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik wegen Verdachts einer verfassungsfeindlichen Betätigung
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten – Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) – § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten