Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule, Vorrang des öffentlichen Schulsystems
Vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer privaten Onlineschule, Selbstbeschaffung jugendhilferechtlicher Leistungen, Vorrang des öffentlichen Schulsystems
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG