Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Netzanschluss-Tischgerät” – Abzweigung eines Gebrauchsmusters – entstehendes Prioritätsrecht ist akzessorisch zum Prioritätsrecht der Stammanmeldung – kein Erfordernis einer nochmaligen Prioritätsbeanspruchung in der Abzweigungserklärung