Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Anspruch auf Aufnahme in die Beförderungsrangliste (verneint), Begrenzter Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, Laufbahnbefähigung mit begrenzter Ämterreichweite, Ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, Bundespolizei-Laufbahnverordnung
einstweiliger Rechtschutz, fehlerhafte Bestimmung des Antragsgegners, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate