Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn Vergütungsrisiko des Mandanten (hier: gem § 8a Abs 4 S 1 BeratHiG) nicht dargelegt wurde
Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende, insb hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für Widerruf der Approbation als Arzt – keine Verletzung der Berufsfreiheit des betroffenen Arztes bei umfassender Einzelfallprüfung und Prüfung etwaiger veränderter Umstände bzgl der Unwürdigkeit – Gegenstandswertfestsetzung für eA-Verfahren