Mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine Untätigkeitsklage auf Erlass eines Zweitbescheides im Falle noch offener gerichtlicher Entscheidung über den Erstbescheid
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz sowie wegen unzureichender Substantiierung des eA-Antrags