Strafrecht

Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

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Strafrecht

Verwaltungsgerichte, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Strafprozessuales Verwertungsverbot, Akteneinsichtsrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Gutachtenanordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkohol, Führen von Kraftfahrzeugen, Gelegentlicher Cannabiskonsum, Fahrerlaubnisakte, Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnis-Verordnung, Streitwertfestsetzung, Beweisverwertungsverbot, Beweiswürdigung, Hinweispflicht, Antragstellers, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Streitwert des Beschwerdeverfahrens

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Strafrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Gelegentlicher Cannabiskonsum) – einstweiliger Rechtsschutz

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Strafrecht

Erfolgreicher Antrag, Zweifel an Fahreignung wegen Cannabiskonsums, Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme steht bei einmaliger Fahrt unter Cannabis nicht fest; Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachtens erforderlich, Gutachtensanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV setzt feststehenden gelegentlichen Konsum voraus, Langer Zeitraum zwischen Erkenntnissen zu früher feststehendem gelegentlichen Konsum und Gutachtensanforderung (hier ca. 3 ½ Jahre) kann dazu führen, dass Frage des gelegentlichen Konsums neu aufzuklären ist., Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich, hier bejaht., Ob auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage des Konsumverhaltens aufgrund des Zeitablaufs noch anlassbezogen und verhältnismäßig ist, kann offen bleiben

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Strafrecht

Erfolgreicher Antrag, Zweifel an Fahreignung wegen Cannabiskonsums, Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme steht bei einmaliger Fahrt unter Cannabis nicht fest; Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachtens erforderlich, Gutachtensanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV setzt feststehenden gelegentlichen Konsum voraus, Langer Zeitraum zwischen Erkenntnissen zu früher feststehendem gelegentlichen Konsum und Gutachtensanforderung (hier ca. 3 ½ Jahre) kann dazu führen, dass Frage des gelegentlichen Konsums neu aufzuklären ist., Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich, hier bejaht., Ob auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage des Konsumverhaltens aufgrund des Zeitablaufs noch anlassbezogen und verhältnismäßig ist, kann offen bleiben

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Strafrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

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Medizinrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums – Berufungszulassung

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Medizinrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums – Berufungszulassung

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