Dublin-Verfahren, Ablauf der Überstellungsfrist, keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch erfolgreichen Antrag nach § 123 VwGO, Ausgang des Vorlageverfahrens des BVerwG 1 C 52/20 (Az. EuGH C-248/21) kann dahingestellt bleiben
Abschiebungsanordnung nach Rumänien gemäß § 34a Abs. 1 Satz 2 AsylG für unbegleiteten Minderjährigen, der im Erststaat, nicht aber nach Weiterreise in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat – Wiederaufnahmeverfahren nach Art. 24 Abs. 2 Dublin III-VO Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Zuständigkeit nach Art. 8 Abs. 4 Dublin III-VO:, – Notwendigkeit der Asylantragstellung im für zuständig erachteten Staat/keine Anwendung auf Aufgriffsfall ohne Asylantragstellung, – maßgeblicher Zeitpunkt nach Art. 7 Dublin III-VO, – Zweifel an der Minderjährigkeit
Abschiebungsanordnung nach Rumänien gemäß §§ 34a, 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG für jungen Mann mit gesundheitlichen Beschwerden (psychische Probleme, Schilddrüsenüberfunktion), Rückführung nach Rumänien auch für vulnerable Personen