Der Ablauf der Überstellungsfrist nach der Dublin-III VO begründet den Übergang der Zuständigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des Asylbegehrens
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei ausstehendem strafvollstreckungsrechtlichen Hauptverfahren bzgl Gewährung von Taschengeld (§ 46 StVollzG) – mangels schweren Nachteils keine Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) geboten
Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines Bestellzettels anstelle des Sichteinkaufs stellt keinen eine eA rechtfertigenden schweren Nachteil dar