Verdienstausfallentschädigung, Kranker, Selbständiger, keine Alleinursächlichkeit bei arbeitsunfähig Erkrankten, keine Billigkeitsentschädigung für bewusst Nichtversicherte
Verdienstausfallentschädigung bei Selbstständigen, Einkommen aus mehreren Tätigkeiten, fiktive Steuer, kein Verdienstausfall bei der Möglichkeit arbeitsorganisatorischer Umstellungen (z.B. Homeoffice), kein Ersatz des „Betriebsausfallschadens“ über § 56 IfSG (analog), sondern nur des Verdienstausfalls des Selbstständigen, der aus dessen Quarantäne herrührt, „Strahlkraft“ des Betriebsinhabers
Corona-Pandemie, Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer, (keine) Rückwirkung der Änderungen des § 56 Abs. 3 IfSG i.d.F. vom 29.03.2021, Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung – Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)