Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Vaterschaftsanerkennungsverfahrens – sozial-familiäre Beziehung iSd § 1600 Abs 2 BGB schließt in Sonderkonstellationen eine Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters im Anfechtungsverfahren gem § 1600 Abs 1 Nr 2 BGB nicht aus
Formelle Anforderungen an die Kündigung wegen Eingenbedarfs: Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat