(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verstoß gegen § 109 SGG – absoluter Ausschluss der Geltendmachung nach § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG – keine Umgehung durch Gehörsrüge oder Berufung auf Amtsermittlungsgrundsatz)
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“: Nachweis des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen durch Teilnahme an 40 Hauptverhandlungstagen innerhalb von 3 Jahren