Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Jugendstrafe,, Gleichsetzen von, Prüfungsumfang des Gerichts bei Widerrufsbescheiden,, Widerrufsentscheidung des Bundesamtes im Ermessen nach bereits sachlich geprüftem und verneintem Widerruf und förmlicher Mitteilung an die Ausländerbehörde (Negativmitteilung),, Ersetzen des dem Bundesamt eingeräumten Ermessens seitens des Gerichts unzulässig.
Asyl, Hauptsacheerledigung, (Teil-)Abhilfe durch Beklagte, Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlichen Herkunftsländern/unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen, Union
Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG
Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen
Nigeria, alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern und familiärem Rückhalt im Herkunftsland, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), unglaubhafter Vortrag zu drohender Genitalverstümmelung, subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint)