(Nachversicherung nach § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 – rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften “ähnlichen Gemeinschaften” – Befugnis des Insolvenzverwalters zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners unterbrochenen Verfahrens)
(Nachversicherung nach § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 – rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften “ähnlichen Gemeinschaften” – Befugnis des Insolvenzverwalters zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners unterbrochenen Verfahrens)
Klage auf Bewilligung einer Eigenheimzulage (ohne Erfolg), Antragsfrist ab Bezugsdatum und Nachweis des Bezugsdatums über erweiterte Meldebescheinigung, Unrichtigkeit der Meldebescheinigung regelmäßig irrelevant, Selbstbindung der Verwaltung, Förderpraxis
Klage auf Bewilligung einer Eigenheimzulage (ohne Erfolg), Antragsfrist ab Bezugsdatum und Nachweis des Bezugsdatums über erweiterte Meldebescheinigung, Unrichtigkeit der Meldebescheinigung regelmäßig irrelevant, Selbstbindung der Verwaltung, Förderpraxis