Fahrtenbuchauflage, Kfz-Händler, Probefahrt, Obliegenheit zur Erfassung der Daten eines unbekannten Fahrzeugführers, Pflicht zur Löschung nach Abschluss der Probefahrt (verneint)
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (keine) Angabe der vollständigen Personalien des Fahrzeugführers im Zeugen-Fragebogen, Verhältnismäßigkeit, erstmaliger Verstoß gegen das Abstandsgebot bei 144 km/h, Dauer der Verpflichtung des Fahrzeughalters