Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem Bußgeldverfahren gegen den Beschwerdeführer sowie gegen die Ablehnung der Einleitung eines vom Beschwerdeführer erstrebten Ermittlungsverfahrens.
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei rein formaler Entscheidung über Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 172 Abs 2 S 1 StPO ohne hinreichende Berücksichtigung des Vorbringens zur Verletzteneigenschaft – grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung ggf auch bzgl Straftatbeständen zum Schutz der Rechtspflege
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Verbots unmenschlicher bzw erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) durch Gestattung der Auslieferung ohne hinreichende Prüfung der Haftbedingungen im Zielstaat